Befrachtung Noleggio · Chartering
Die Vermittlung und der Abschluss von Verträgen über den Transport von Ladung per Schiff. Der Befrachter bringt Ladung und Schiffsraum zusammen und handelt die Frachtkonditionen aus.
Fachbegriffe der Short-Sea-Befrachtung – verständlich erklärt
Die Schiffsmaklerei lebt von präziser Sprache. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe der Befrachtung und des Kurzstreckenseeverkehrs – als Nachschlagewerk für Verlader, Befrachter und alle, die mit GIMAR zusammenarbeiten.
48 Fachbegriffe
Die Vermittlung und der Abschluss von Verträgen über den Transport von Ladung per Schiff. Der Befrachter bringt Ladung und Schiffsraum zusammen und handelt die Frachtkonditionen aus.
Der Frachtvertrag zwischen Schiffseigner und Charterer. Er regelt Ladung, Häfen, Raten, Liegezeit und Haftung; gängige Standardformulare stammen u. a. von BIMCO.
Das vom Verfrachter ausgestellte Seefrachtdokument. Es ist zugleich Empfangsbestätigung der Ladung, Beweis des Frachtvertrags und – als Traditionspapier – Wertpapier, das die Ware repräsentiert.
Charter für eine einzelne, definierte Reise von Lade- zu Löschhafen. Der Reeder trägt die Schiffsbetriebskosten; bezahlt wird je Tonne Ladung oder pauschal (Lumpsum).
Anmietung des Schiffs für einen festen Zeitraum gegen eine Tagesrate (Hire). Der Charterer bestimmt die kommerzielle Verwendung und trägt Bunker- und Hafenkosten, der Reeder die Mannschaft und Technik.
Zeitcharter über einen längeren, fest vereinbarten Zeitraum (Monate bis Jahre). In Marktphasen mit niedrigen Raten ein Hebel, um Tonnage günstig zu sichern.
Zeitcharter, die auf eine einzelne Reise oder Rundreise begrenzt ist – Mischform aus Zeit- und Reisecharter.
Vermietung des „nackten" Schiffs ohne Besatzung und Ausrüstung. Der Charterer übernimmt Bemannung, Versicherung und Betrieb und tritt faktisch als Disponent-Eigner auf.
Mengenvertrag über die Beförderung einer bestimmten Gütermenge in mehreren Teilladungen über einen Zeitraum, ohne ein konkretes Schiff festzulegen. Sichert Ladungsbasis und ist Grundlage planbarer Auslastung.
Kurzfristiges Einzelgeschäft zu tagesaktuellen Raten, meist als Reisecharter. Hohe Flexibilität, aber volle Marktpreis-Schwankung.
Der verbindliche Abschluss einer Charter. „Fixed" bedeutet, dass sich Eigner und Charterer auf alle Hauptbedingungen geeinigt haben.
Das Entgelt für die Beförderung der Ladung, meist je Tonne oder als Pauschale (Lumpsum). Die Frachtrate ist der zentrale Preis im Befrachtungsgeschäft.
Lose geschüttete trockene Ladung ohne Verpackung – etwa Getreide, Dünger, Kohle, Erz oder Schrott.
Einzeln gehandhabte, verpackte oder kolliweise Ladung (Paletten, Bunde, Kisten, Stahlprodukte) – im Gegensatz zu loser Massen- oder Containerladung.
Große, komplexe und oft überdimensionierte Einzelladungen wie Anlagenteile, Maschinen oder Windkraftkomponenten, die individuelle Stau- und Transportplanung erfordern.
Besonders schwere Einzelkolli, die spezielle Kräne oder Schwergutschiffe erfordern – ein Spezialfall der Projektladung.
Landwirtschaftliche Schüttgüter wie Getreide, Ölsaaten, Futtermittel oder Dünger – ein offenes Short-Sea-Segment außerhalb der Stahllogistik.
Ladung mit besonderem Gefahrenpotenzial, geregelt im IMDG-Code der IMO. Erfordert besondere Deklaration, Stauung und Dokumentation.
Das Volumen, das eine Gewichtseinheit einer Ladung im Laderaum einnimmt (z. B. m³/t). Er entscheidet, ob ein Schiff durch Gewicht oder durch Volumen begrenzt wird – zentral für die Auslastung bei Stück- und Schüttgut.
Die im Vertrag vereinbarte Zeit, die dem Charterer für das Laden und Löschen zur Verfügung steht, ohne dass Zusatzkosten anfallen.
Aus „Laydays/Cancelling": das Zeitfenster, in dem das Schiff ladebereit im Hafen eintreffen muss. Trifft es nach dem Cancelling-Datum ein, kann der Charterer die Charter stornieren.
Entschädigung, die der Charterer dem Reeder zahlt, wenn die vereinbarte Liegezeit überschritten wird.
Bonus, den der Reeder dem Charterer zahlt, wenn schneller als die vereinbarte Liegezeit geladen oder gelöscht wird – das Gegenstück zu Demurrage.
Die formelle Mitteilung des Kapitäns, dass das Schiff ladebereit angekommen ist. Mit gültiger NOR beginnt in der Regel die Liegezeit zu laufen.
Frachtklausel, bei der die Kosten für Laden und Löschen nicht beim Reeder, sondern beim Charterer/Verlader liegen. Varianten: FIOS (inkl. Stauen), FIOST (inkl. Stauen & Trimmen).
Vielseitiger Frachter für unterschiedliche Ladungsarten – Stückgut, Schüttgut, Projekt- und Schwergut. Der klassische Arbeitsesel des europäischen Short-Sea-Verkehrs.
Kleiner Küstenmotorfrachter für den Kurzstreckenverkehr, typischerweise mit geringem Tiefgang für Flüsse, Kanäle und kleine Häfen.
Deadweight Tonnage: das gesamte Gewicht in Tonnen, das ein Schiff tragen kann (Ladung, Bunker, Vorräte, Ballast). Zentrale Kennzahl der Transportkapazität.
Maß für das gesamte umbaute Volumen eines Schiffs. Grundlage für Gebühren, Bemannung und regulatorische Einstufungen – nicht zu verwechseln mit der Tragfähigkeit (dwt).
„Geared" bezeichnet Schiffe mit eigenen Bordkränen, „gearless" solche ohne. Gearless-Schiffe sind auf Hafenkräne angewiesen, dafür oft günstiger und einfacher.
Verstärkte Bauweise, die den Einsatz in eisbedecktem Gewässer (z. B. nördliche Ostsee im Winter) erlaubt. Erhöht Bau- und Betriebskosten und ist nicht für alle Fahrtgebiete nötig.
Einziehbares oder festes Zwischendeck im Laderaum, das die Stauung empfindlicher oder gemischter Ladung verbessert – typisch für MPP-Schiffe.
Leerfahrt ohne Ladung, bei der Ballastwasser für Stabilität sorgt. Ballastreisen verursachen Kosten ohne Frachterlös und sind in der Routenplanung zu minimieren.
Seetransport über kürzere, meist innereuropäische Distanzen (Ostsee, Nordsee, Mittelmeer, Schwarzes Meer) statt über die Ozeane. GIMARs Kerngeschäft.
Kennzahl für den Tageserlös einer Reise nach Abzug der Reisekosten (Bunker, Hafen, Kanäle). Macht Reise- und Zeitchartern vergleichbar.
Schiffstreibstoff bzw. das Übernehmen von Treibstoff. Bunkerkosten sind einer der größten und volatilsten Posten der Reiserechnung.
Börsengehandeltes Termingeschäft auf zukünftige Frachtraten. Dient der Absicherung gegen Ratenschwankungen oder als „zweite Meinung" zum Markt.
Eigner des Schiffs, der es betreibt oder verchartert. Trägt je nach Vertragsart die technische und/oder kommerzielle Verantwortung.
Akteur, der Schiffe (häufig eingechartert) kommerziell einsetzt und das Marktrisiko zwischen eingekaufter Tonnage und verkaufter Ladung trägt.
Die kaufmännische Steuerung eines Schiffs für einen Reeder: Befrachtung, Ratenverhandlung, Disposition und Ladungsakquise – ohne technisches Bereederungsrisiko.
Unabhängiger Vermittler zwischen Reedern, Befrachtern und Verladern, der Charter- oder Kaufverträge anbahnt und gegen Provision (Commission) abschließt.
Übersicht verfügbarer Schiffe mit Position, Freidatum und Größe. Grundlage des täglichen Matchings von Tonnage und Ladung.
Brokerage ist die Vermittlungsprovision des Schiffsmaklers (meist 1,25–2,5 % von Fracht oder Hire). Die Adresskommission („address commission") ist dagegen ein Abzug, den der Charterer für sich selbst einbehält.
Baltic and International Maritime Council – der größte internationale Schifffahrtsverband. Gibt anerkannte Standard-Charterpartien heraus; GIMAR ist Mitglied. (Wikidata Q801437)
Federation of National Associations of Ship Brokers and Agents – internationaler Dachverband der Schiffsmakler und -agenten, der Berufsstandards setzt.
Europäisches Emissionshandelssystem, das seit 2024 auch die Seeschifffahrt erfasst. Verteuert CO₂-intensive Tonnage und macht effiziente Eco-Schiffe wettbewerbsfähiger.
EU-Verordnung, die ab 2025 die Treibhausgas-Intensität des an Bord genutzten Energiemixes begrenzt. Verstärkt den Vorteil verbrauchsarmer und alternativ betriebener Schiffe.
International Maritime Organization – die UN-Sonderorganisation für Sicherheit, Umweltschutz und Regulierung der internationalen Seeschifffahrt.
Quelle: Wikidata Q140091196